DRV ändert das Zuweisungssystem
Im Jahr 2018 ändert die Deutsche Rentenversicherung das Zuweisungssystem in die Rehakliniken. In Zukunft soll bei der Steuerung der Belegung die Qualität einer Reha-Einrichtung das wichtigste Kriterium sein. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) reagiert damit auf eine langjährige Forderung der DEGEMED. Künftig werden die EInrichtungen im Wettbewerb einen Vorteil haben, die sich um ein hohes Qualitätsniveau aktiv bemühen und dabei nachweislich erfolgreich sind. Der Preis wird im Vergleich dazu eine untergeordnete Rolle spielen.
Wunsch und Wahlrecht weiter wichtige Rolle
In der neuen Belegungssteuerung der DRV wird das Wunsch- und Wahlrecht des Rehabilitanden weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Bei einigen Krankenkassen sieht das anders aus. Sie versuchen, den Rechtsanspruch des Versicherten systematisch auszuhebeln.
Der DEGEMED-Newsletter 62 vom Januar 2018 beschäftigt sich im Leitartikel und in einem weiteren Bericht „Qualität wird zum entscheidenden Faktor“ ausführlich mit diesem Thema.