Qualität in der Klinik am See

Rund um das Thema Qualitätssicherung

 

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Qualität und Public Reporting

Zertifizierung ist Voraussetzung

Rehakliniken müssen sich an umfangreichen Qualitätssicherungsprogrammen und Zertifizierungsverfahren beteiligen. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne nach, denn diese Programme stellen sicher, dass alle Prozesse in der Klinik regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Die stete Überprüfung trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die Klinik weiterentwickeln kann und wir die Interessen und Anforderungen der unterschiedlichen Parteien – allen voran denen der Patienten – kontinuierlich an neue Erkenntnisse, Gegebenheiten und gesetzliche Vorgaben anpassen können.

 

Logo der DEGEMEDDas SGB IX verpflichtet in § 20 alle stationären Einrichtungen, sich nach einem von der BAR(Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) anerkannten Verfahren zertifizieren zu lassen. Bereits lange vor Inkrafttreten dieses Gesetzes hat die Klinik am See das  von der BAR zugelassene Qualitätsmanagementsystem der DEGEMED in Verbindung mit der DIN EN ISO 9000:2008 implementiert. Jährliche Überprüfungsaudits durch die LGA InterCert garantieren die EInhaltung der Vorgaben.

In 2022 haben wir über 4.000 Patienten behandelt, davon … 

... in der Abteilung Kardiologie

... in der Abteilung Onkologie

... in der Abteilung Gastroenterologie

Zufriedenheit unserer Patienten 2022 nach einem Schulnotensystem von 1-5:

mit der ärztliche Betreuung

1,31

mit der pflegerischen Betreuung

1,15

mit den Behandlungen

1,46

mit der Klinik und Unterbringung

1,36

Zum Ende der Rehabilitation bekommt jeder Patient einen Kurzbrief, der die Diagnosen, den Aufenthaltszeitraum, die Entlassungsmedikation, einzuleitende weiterführende Maßnahmen und bei berufstätigen Angaben zur Arbeitsfähigkeit enthält. Der ausführliche Reha-Entlassungsbericht muss nach den Vorgaben der Kostenträger innerhalb von 14 Tagen erstellt werden. Unsere Laufzeiten sind im Jahr 2019 um ein vielfaches besser ausgefallen, wie die nachstehende Grafik zeigt.

Laufzeit der endgültigen Entlassungsberichte:

... in der Abteilung Kardiologie

... in der Abteilung Onkologie

... in der Abteilung Gastroenterologie

Qualitätsberichte schaffen Transparenz

Als federführender Beleger der Klinik ist zudem die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) vor allem für die Überprüfung der Qualität der medizinischen Leistungen, die am Patienten erbracht werden, zuständig. Dazu prüft die DRV in unterschiedlichen Dimensionen und gibt dazu jährlich Qualitätsberichte für die EInrichtungen heraus. Ein Großteil dieser Berichte erlaubt auch, dass sich die Kliniken bundesweit untereinander vergleichen können und so immer wissen, wo die einzelne Klinik im Vergleich zu den anderen

(Benchmark) steht. Berichte erfolgen u.a. für

  • Rehabilitandenzufriedenheit
  • Behandlungserfolg
  • die therapeutische Versorgung
  • die Erfüllung der leitliniengerechten Therapiemodule (ETM)
  • die Qualität der ärztlichen Entlassungsberichte